Freundeskreis Schloss Lindstedt in Potsdam

Förder:innen, Spender:innen & Sponsoren, Mitgliedschaft Engagement & Leidenschaft erleben und teilen

Förder:innen

Als Förderer unterstützen Sie unsere Arbeit und
Projekte – unabhängig von einer Mitgliedschaft – mit einem Jahresbeitrag von
€ 1.000.

Ob kleines Projekt oder größere Unterstützung – Ihr Engagement zählt:

  • Geld-, Sach‑ oder zweckgebundene Projektspenden
  • Herzliches DANKESCHÖN inklusive (optional Logo/Projektfoto) auf Website oder Druckmaterial
  • Spendenbescheinigung – da wir als gemeinnütziger Verein gemäß § 50 EStDV anerkannt sind, erhalten Sie eine amtlich anerkannte Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung)

Jede Zuwendung wird dankbar dokumentiert, garantiert transparent verwendet und kann entsprechend steuerlich geltend gemacht werden.

 

Kontakt: 

info@schloss-lindstedt-potsdam.de

oder

fksl@gmx.de

Paypal:

Gebühren durch Paypal:

0,35€ + 1,5-2,5% berechnet Paypal

Paypal-Konto: fksl@gmx.de 

Konto:

„Freundeskreis Schloss Lindstedt“

VR Bank Fläming e.G.

IBAN: DE83 1606 2008 5502 9892 00

Spender:innen & Sponsoren

Ob kleines Projekt oder größere Unterstützung – Ihr Engagement zählt:

  • Geld-, Sach‑ oder zweckgebundene Projektspenden
  • Herzliches DANKESCHÖN inklusive (optional Logo/Projektfoto) auf Website oder Druckmaterial
  • Spendenbescheinigung – da wir als gemeinnütziger Verein gemäß § 50 EStDV anerkannt sind, erhalten Sie eine amtlich anerkannte Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung)

Jede Zuwendung wird dankbar dokumentiert, garantiert transparent verwendet und kann entsprechend steuerlich geltend gemacht werden.

 

Kontakt: 

info@schloss-lindstedt-potsdam.de

oder

fksl@gmx.de

Paypal:

Gebühren durch Paypal:

0,35€ + 1,5-2,5% berechnet Paypal

Paypal-Konto: fksl@gmx.de 

Konto:

„Freundeskreis Schloss Lindstedt“

VR Bank Fläming e.G.

IBAN: DE83 1606 2008 5502 9892 00

Mitgliedschaft Engagement & Leidenschaft erleben und teilen

Mit einer Mitgliedschaft leisten Sie mehr als jede Spende:

  • Mitgestalten, Impulse setzen, aktiv werden: Die Mitgliederversammlung wählt Vorstand & diskutiert Projekte – Ihre Stimme zählt!
  • Verbinden Sie Ihr Engagement, Ihre Ideen & Tatkraft mit unserem satzungsgemäßen Vereinszweck

Vorteile auf einen Blick:

Für Sie
Mitbestimmung
Transparenz & Einblick
Gelegentliche Mitglieder-Events
Für uns
Unterstützung bei Planung & Umsetzung
demokratische Legitimation unseres Vereins
Erfahrungsaustausch mit Gleichgesinnten

Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden. Der Verein hat ordentliche Mitglieder, Mitglieder im Alter zwischen 14 und 18 Jahren sowie Ehrenmitglieder.
  2. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand einzureichen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  3. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, durch Austritt oder durch Ausschluss aus dem Verein.
  4. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Schluss eines Kalenderjahres. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das ausscheidende Mitglied zur Entrichtung des Mitgliedsbeitrags verpflichtet.
  5. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand durch schriftlich begründeten Beschluss, der dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekanntzumachen ist. Gegen die Ablehnung der Aufnahme, die ebenfalls schriftlich durch eingeschriebenen Brief bekannt zu machen ist, und gegen den Ausschluss kann Berufung zur Mitgliederversammlung eingelegt werden. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des eingeschriebenen Briefes beim Vorstand eingehen. Die Mitgliederversammlung, die über die Berufung entscheidet, ist innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Berufungsschrift einzuberufen.

Kontakt: 

info@schloss-lindstedt-potsdam.de

oder

fksl@gmx.de

 

„Freundeskreis Schloss Lindstedt“

Lindstedter Chausee 1,

14469 Potsdam,

Brandenburg

Warum uns unterstützen?

Unsere Webseite soll nicht nur informieren – sie soll bewegen, verbinden und sichtbar machen 💡. Ob Förderin/Förderer, Spenderin/Sponsor oder Mitglied – jede Form der Beteiligung stärkt unsere Gemeinschaft:

  • Wir zeigen Transparenz, zum Beispiel über veranstaltete Events, Projekte und Förderprogramme Vereinsverzeichnis EU
  • Sie profitieren: steuerlich (absetzbare Beiträge), inhaltlich (Mitgestaltung), sozial (attraktives Netzwerk, anspruchsvolle Events)

Hinweis zur Spendenbescheinigung:

Nur wir als gemeinnütziger Verein mit aktuellem Freistellungsbescheid sind befugt, Spendenbescheinigungen gemäß amtlichem Muster auszustellen. Das Finanzamt verlangt dies bei Zuwendungen über € 300,00. Kleinspenden unter dieser Grenze reichen mit Kontoauszug, aber ein Nachweis durch uns ist sofern gewünscht jederzeit möglich. Bitte beachten Sie die steuerrechtlichen Vorgaben nach § 10b EStG bzw. §§ 50 ff. EStDV